Event

Fragen & Antworten

Hier finden Sie hilfreiche Informationen und häufig gestellte Fragen rund um unsere Mietwohnungen in Rostock und Schwerin – kompakt, verständlich und auf einen Blick.

Mietvertrag & Einzug

Bitte schicken Sie Ihren Mietwunsch über unser Wohnungsanfrage-Formular direkt an uns. Alternativ können Sie uns direkt über die veröffentlichten Kontaktdaten erreichen.

Bitte füllen Sie dazu unser Wohnungsanfrage-Formular aus und senden dieses ab.

Zur internen Prüfung eines Mietantrages benötigen wir alle entsprechenden Antragsformulare komplett ausgefüllt zurück, welche wir Ihnen mit unserem Wohnungsangebot übersenden. Ferner Unterlagen wie Ausweiskopie mit Meldeadresse, Einkommensnachweise, Einwilligung zur Bonitätsabfrage sowie einer Bescheinigung des Vor-Vermieters.

Eine Kaution muss in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten hinterlegt werden. Sie muss vor der Wohnungs- und Schlüsselübergabe auf ein gesondertes Konto überwiesen werden, welches wir Ihnen bei Mietvertragsabschluss mitteilen. Bitte beachten Sie, dass wir weder Kautionsbürgschaften noch Kautionsversicherungen akzeptieren.

Eine Untervermietung von unseren Wohnungen ist nur in Ausnahmefällen und ausschließlich mit unserem schriftlichen Einverständnis gestattet. Nehmen Sie also bitte daher immer vorher mit uns Kontakt auf.

Diese erhalten Sie von unserer Vermietungsabteilung, welche Sie über die veröffentlichten Kontaktdaten erreichen. Hier erhalten Sie alle relevanten Auskünfte.

Nebenkosten & Mietzahlungen

Die Miete ist immer zu Beginn des laufenden Monates fällig. Am einfachsten ist es, Sie erteilen uns ein SEPA-Mandat. Dann ziehen wir die jeweils fällige Miete von Ihrem Konto ein und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Die in unseren Mietangeboten angegebenen Nebenkosten beinhalten neben den Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung auch die kalkulierten Heiz- und Warmwasserkosten nach Heizkostenverordnung.
Nicht enthalten sind Kosten für Ihren Stromverbrauch in der Wohnung, GEZ, Telefon, Internet, WLAN und Kabel-TV.

Die Betriebskostenabrechnung erstellen wir einmal jährlich. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist diese im jeweils folgenden Jahr bis zum 31.12. zu erteilen. Selbstredend geht Ihnen in dieser Frist die Abrechnung zu.

Wünschen Sie eine andere Anpassung für Ihre Nebenkosten, so sprechen Sie uns gerne an. Wir können Ihre Vorauszahlungen individuell vereinbaren. Nutzen Sie dazu unsere üblichen Geschäftszeiten oder teilen Sie uns Ihren Wunsch schriftlich oder per Mail mit.

In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte umgehend, damit wir nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Je eher Sie auf uns zukommen, desto einfacher können wir Sie unterstützen.

Reparaturen & Schäden

Der schnellste Weg ist der Griff zum Telefon. Rufen Sie uns einfach an und wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen. Natürlich können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Darin teilen Sie uns bitte unbedingt Ihre Wohnadresse mit und wie wir Sie kurzfristig zu einer Terminvereinbarung erreichen können (idealerweise Ihre Mobilnummer).

Notdienste sind Havarien, von welchen eine unmittelbar Gefahr für Leib und Leben oder eine Gefährdung von Gebäuden ausgeht (Rohrbrüche, Schmorgeruch aus der Elektroinstallation,…). Melden Sie dieses bitte unverzüglich bei unserer Notrufnummer. Tropfende Wasserhähne, quietschende Türen und ähnliches melden Sie bitte nur zu den üblichen Geschäftszeiten.

In diesem Falle rufen Sie bitte die entsprechende Rufnummer an. Sie erreichen dann direkt den zuständigen Ansprechpartner. In jedem Fall sollten Sie zunächst die am Rauchwarnmelder befindliche Taste betätigen, um den Alarm für einen Zeitraum stumm zuschalten.

Das Kabelnetz wird von der Urbana Teleunion Rostock betrieben. Sie haben mit dieser einen separaten Versorgungsvertrag geschlossen. Bitte wenden Sie sich im Falle einer Störung an die Störungshotline der Urbana.

Bitte prüfen Sie als Erstes, ob vielleicht eine Sicherung in Ihrer Verteilung ausgelöst hat. Dann liegt der Fehler in Ihrer Wohnung und mit höchster Wahrscheinlichkeit ist ein Gerät defekt. Ist dieses nicht der Fall, sollten Sie sich vergewissern, ob Ihre Nachbarn und das Treppenhaus Strom/Licht haben. Ist das nicht der Fall, so ist das ganze Gebäude betroffen. In diesem Fall rufen Sie bitte die Stadtwerke an. Andernfalls sollten Sie Ihren Zähler suchen und prüfen, ob dieser vielleicht gesperrt wurde. Das erkennen Sie an einem entsprechenden Vermerk auf diesem. In solch einem Fall setzen Sie sich bitte mit Ihrem Stromlieferanten in Verbindung.

Wir genehmigen Ihnen, dass Sie in Ihrer Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen (Bäder modernisieren, Grundrissveränderungen, separate Steckdosen in Ihrem Keller usw.). Dazu melden Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle. Nach schriftlich erteilter Genehmigung können Sie mit Ihren Baumaßnahmen beginnen. Anschließend werden die ausgeführten Maßnahmen von uns abgenommen. Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an!

Rufen Sie in unserer Geschäftsstelle an und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit unseren Mitarbeitern. Dann können wir alle Einzelheiten und Konditionen individuell besprechen.

Hausordnung & Nachbarschaft

Ja. Die Hausordnung wird bei Mietvertragsabschluss dem Mietvertrag beigefügt. Um das Wohl aller Mietparteien zu berücksichtigen, werden verschiedene Grundlagen des Zusammenlebens in Hausgemeinschaften hierin geregelt.

Kleinere Haustiere (Aquarienfische, Hamster, Meerschweinchen, …) können problemlos gehalten werden, sofern weder das Tierwohl noch die Wohnung als auch der Hausfrieden gefährdet wird.
Für größere Tiere, wie beispielsweise Hunde, ist unser Einverständnis vor Anschaffung des Tieres einzuholen. Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf. In jedem Fall benötigen Sie hier eine entsprechende Haftpflichtversicherung für das jeweilige Tier.

Hier sollten Sie auf alle Fälle Ihren Hauswart oder auch zuständige(n) Sachbearbeiter(in) ansprechen. Er/Sie wird mit Ihnen einen Weg finden, um diese Problematik zu lösen. Sofern alle Mietparteien des Hauses einverstanden sind, können wir auch eine Firma mit der Übernahme der Hausreinigung beauftragen. Dann muss sich kein Mieter um die Ausführung der Hausreinigung sorgen. Die anfallenden Kosten werden über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet.

Sperrmüll wird von der Stadt Rostock entsorgt. Die Gebühren dafür werden bereits mit den Müllgebühren entrichtet, so dass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. Sie können die Entsorgung bei der Stadtentsorgung Rostock telefonisch unter der Nummer 0381/45 93 100 anmelden. Bitte stellen Sie den Sperrmüll erst am Vorabend auf die Straße. Es sieht einfach unschön aus, wenn die Straßenränder tagelang zugemüllt sind.

Je nach Verfügbarkeit vermieten wir auch Pkw-Stellplätze. Sprechen Sie uns einfach nach freien Stellplätzen an. Sofern aktuell kein freier Stellplatz vorhanden ist, können wir Sie auf eine Warteliste setzen lassen. Andernfalls nutzen Sie bitte die öffentlichen Stellplätze in Ihrer Nähe.
Für die Unterbringung der Fahrräder stehen Ihnen Fahrradräume und ggf. auch Fahrradhäuser zur Verfügung. Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus ist nicht gestattet, da die Räder im Notfall Rettungswege versperren können.

Kündigung & Auszug

Die Kündigung eines bestehenden Mietvertrages erfolgt in Schriftform und muss von allen im Mietvertrag genannten Mietern unterzeichnet sein. Mündlich vorgetragene oder per E-Mail erklärte Kündigungen sind nicht rechtsgültig. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende.

Wenn Sie Ihr Mietverhältnis kündigen, schlagen wir Ihnen Termine zur Vorbesichtigung und Abnahme der Wohnung vor. Während bei der frühzeitigen Vorbesichtigung gemeinsam besprochen wird, in welchem vertragsgerechtem Zustand die Wohnung zu übergeben ist, wird anlässlich der Abnahme der Ist-Zustand der Wohnung protokolliert, alle Zählerstände abgelesen und Sie händigen uns abschließend alle Schlüssel der Wohnung aus.

Die Kaution erhalten Sie nach Beendigung des Mietverhältnisses von uns zurück. Dazu prüfen wir, ob möglicherweise noch Forderungen offen sind oder noch eine (letzte) Betriebskostenabrechnung aussteht.

Grundsätzlich ist die Suche nach Nachmietern durch den Mieter möglich. Da in diesem besonderen Fall einige Punkte zu beachten sind, ist es wichtig, im Vorfeld mit unserer Vermietung das Prozedere zu besprechen. Über die Akzeptanz des Nachmieters entscheiden wir nach unserer internen Prüfung.